Breuer Friedrich Eisenberg

Impressum

Breuer Friedrich Eisenberg
Patentanwälte und Attorney at Law PartG mbB

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Amtsgericht München PR 2022

Brienner Straße 1, 80333 München, Deutschland
Telefon +49 89 516197-0, Fax +49 89 516197-19
info@breuer.partners (U-ID: DE 326 948 714)

Graf-Toerring-Straße 45, 82229 Seefeld, Deutschland
Telefon +49 8152 9804-36 , Fax +49 8152 9804-38
mueller@breuer.partners (U-ID: DE-131 338 446)

 

Partner

Dipl.-Chem. Dr. Markus Breuer
Patentanwalt, European Patent Attorney,
European Design & Trademark Attorney

Dipl.-Biochem. Dr. Rainer Friedrich
Patentanwalt, European Patent Attorney,
European Design & Trademark Attorney

B.S. Appl. Phys.; J.D. NJ Jacob Eisenberg,
Esq. United States Patent Attorney and
United States Attorney at Law

Dipl.-Chem. Dr. Bernhard Müller
Patentanwalt, European Patent Attorney,
European Design & Trademark Attorney

Jeder Partner von Breuer Friedrich Eisenberg ist entweder berechtigt, die Berufsbezeichnung „Patentanwalt“ zu führen, oder ist ein amerikanischer Patentanwalt (Attorney at Law).

Patentanwälte gehören der Patentanwaltskammer,
Tal 29, D-80331 München an.

Der Attorney at Law ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer München.

Zuständige Behörden für den Attorney at Law sind:

Office of Enrollment and Discipline Director of United States Patent and Trademark
Office PO Box 1450
Alexandria, Virginia 22313- 1450
U.S.A.

Phone: +1-703 306-4097
usptoinfo@uspto.gov
http://www.uspto.gov/web/offices/dcom/gcounsel/oed.htm

The New Jersey Law Center
One Constitution Square
New Brunswick, NJ 08901-1520
732-249-5000
732-249-2815 (fax)

 

European Patent Attorneys (vor dem Europäischen Patentamt zugelassene Vertreter) gehören dem Institut der vor dem Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (epi – European Patent Institute, Bayerstraße 83, 80335 München) an.

European Design and Trademark Attorneys (vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt zugelassene Vertreter) sind gemäß Artikel 93 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (vormals Artikel 89 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993) in der Liste der zugelassenen Vertreter (Marken, Muster und Modelle) beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt eingetragen.

Die Berufsbezeichnungen „Patentanwalt“ und „European Patent Attorney“ (Zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt) wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Für Patentanwälte gelten die berufsrechtlichen Regelungen der Patentanwaltsordnung vom 7. September 1966 (BGBl. I S. 557), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2827) geändert worden ist, und der Berufsordnung der Patentanwälte (Mitt. 1997, 243 ff.), sowie die Standesregeln der Fédération Internationale des Conseils en Propriété Internationale (FICPI) (http://www.ficpi.org/aboutframe.html).

Der Attorney at Law unterliegt folgenden Regeln: 37 CFR: Code of Federal Regulations Patents, Trademarks, and Copyrights

Für European Patent Attorneys (Zugelassene Vertreter vor dem Europäischen Patentamt) gilt der Code of Professional Conduct des epi (epi-Information 2/2001, S. 75).

Die Berufsträger sind bei dem Versicherer HDI weltweit berufshaftpflichtversichert.

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