Dr. Andreas Spinrath
Dr. Andreas Spinrath ist deutscher Patentanwalt und zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt. Aufgrund seiner mehrjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und seines breiten naturwissenschaftlichen Hintergrunds kann Dr. Spinrath Mandanten in patentrechtlichen Fragen auf den Gebieten der Pharmazie und der Biotechnologie einschließlich ergänzender Schutzzertifikate betreuen.
Dr. Spinrath betreut internationale Mandanten regelmäßig in Einspruchs(beschwerde)verfahren vor dem Europäischen Patentamt und bei nationalen Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, sowie den deutschen Gerichten in Patentsachen.
Dr. Spinrath befasst sich ferner mit der Erstellung von Gutachten zu Fragen der Rechtsbeständigkeit und Verletzung.
Lebenslauf
Bereits vor seiner Zulassung als deutscher Patentanwalt im Januar 2014 und als Vertreter vor dem Europäischen Patentamt im Juli 2015 hat Dr. Spinrath ein Akademiestudium über „Gewerblichen Rechtsschutz“ an der Fernuniversität Hagen erfolgreich abgeschlossen. Ferner hat er im Bereich Intellectual Property and Licensing eines in der Entwicklung und Herstellung innovativer Technologien und Produkte in dem Bereich der präanalytischen Probenvorbereitung und von molekularbiologischen Tests weltweit führenden Biotechnologie-Unternehmens gearbeitet. Zuvor hat er Erfinder an der Universität Bonn als Patentscout betreut.
Seinen breiten naturwissenschaftlichen Hintergrund hat Dr. Spinrath durch sein Diplom-Biologie-Studium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der anschließenden Promotion im Institut für Pharmazeutische Biologie der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn erworben.